Kostenloses Werkzeug · Artikel 9
Rechner für das geschlechtsspezifische Lohngefälle
Ermitteln Sie die von Artikel 9 der Entgelttransparenzrichtlinie verlangten Kennzahlen aus Ihren eigenen Daten, direkt im Browser. Ohne Konto, ohne Upload, ohne E-Mail-Adresse.
Ihre Entgeltdaten verlassen dieses Gerät nicht. Die Datei wird im Browser gelesen, die Berechnung läuft dort. Nichts wird hochgeladen, gespeichert oder protokolliert, und es gibt hier keinen Server, an den etwas gehen könnte. Schließen Sie den Tab, und es ist fort.
CSV-Datei hier ablegen
Bis zu 5 MB
CSV, getrennt durch Komma, Semikolon oder Tabulator. Zwei Spalten sind erforderlich: Geschlecht und Entgelt. Für das vollständige Bild ergänzen Sie Kategorie, variable Vergütung und VZÄ. Sie arbeiten in Excel? Kopieren Sie die Zellen und fügen Sie sie unten ein.
So wird gerechnet
Hier läuft dieselbe Berechnung wie im Produkt. Entgelte werden vor der Mittelwertbildung auf Vollzeitäquivalent normiert, damit Teilzeit zum Vollzeitsatz verglichen wird. Das Gefälle ist der Durchschnitt der Männer minus der Durchschnitt der Frauen, geteilt durch den Durchschnitt der Männer. Beschäftigte mit Eintrag divers oder ohne Angabe zählen zur Kopfzahl, bleiben aber aus dem binären Vergleich der Richtlinie heraus. Ein Durchschnitt aus weniger als drei Beschäftigten eines Geschlechts wird zurückgehalten.
Dieses Werkzeug liefert die Rechnung nach Artikel 9 auf den von Ihnen eingegebenen Daten. Es ist keine Rechtsberatung und kennt nicht die Umsetzung der Richtlinie in Ihrem Mitgliedstaat: Schwellen, Fristen und die Definition einer Kategorie von Beschäftigten unterscheiden sich je nach nationalem Recht.