Belgien: nationale Umsetzung
Wie die Richtlinie (EU) 2023/970, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, in nationales Recht umgesetzt wurde.
- Stand
- Teilweise umgesetzt
Nur Regeln für Teile des öffentlichen Sektors. Für Arbeitgeber der Privatwirtschaft gibt es noch kein nationales Gesetz.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
Die bereits verabschiedeten Teile gelten jetzt. Für den Rest der Richtlinie gilt bis zur Verabschiedung eines nationalen Gesetzes Folgendes:
Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht unmittelbar die Arbeitgeber. Solange kein nationales Gesetz verabschiedet ist, kann ein privater Arbeitgeber in der Regel nicht zu den neuen Pflichten der Richtlinie, etwa der Berichterstattung über das Entgeltgefälle, verpflichtet werden.
Der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit gilt bereits nach Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und nach geltendem nationalem Recht, und die nationalen Gerichte legen das nationale Recht im Lichte der Richtlinie aus.
Die Richtlinie selbst legt die erste Berichtsfrist für Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten auf den 7. Juni 2027 fest. Nationale Gesetze können Einzelheiten ergänzen oder darüber hinausgehen; prüfen Sie daher die Regeln Ihres Landes, sobald sie verabschiedet sind.