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Die Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten

Die Richtlinie (EU) 2023/970 musste bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Seite zeigt für jeden der 27 Mitgliedstaaten, ob ein nationales Gesetz verabschiedet wurde, mit einem Link zur Quelle für jedes aufgeführte Gesetz.

LandStandNationales Gesetz
GriechenlandUmgesetztΝόμος 5316/2026 (ΦΕΚ Α΄ 105/06.07.2026)
ItalienUmgesetztDecreto legislativo 7 maggio 2026, n. 96
LitauenUmgesetztLietuvos Respublikos darbo kodekso pakeitimo įstatymas
MaltaUmgesetztEqual Pay (Transparency and Reporting) Regulations, 2026 (L.N. 173 of 2026)
SlowakeiUmgesetztZákon č. 76/2026 Z. z. o rovnakom odmeňovaní mužov a žien za rovnakú prácu alebo za prácu rovnakej hodnoty
BelgienTeilweise umgesetztNur Regeln für Teile des öffentlichen Sektors. Für Arbeitgeber der Privatwirtschaft gibt es noch kein nationales Gesetz.
EstlandTeilweise umgesetztTöölepingu seaduse muutmise ja sellega seonduvalt teiste seaduste muutmise seadusBisher nur die Regeln für das Einstellungsverfahren, etwa Entgeltangaben für Bewerber und das Verbot, nach dem bisherigen Entgelt zu fragen. Die Berichterstattung über das Entgeltgefälle und die übrigen Pflichten warten noch auf ein nationales Gesetz.
PolenTeilweise umgesetztUstawa z dnia 4 czerwca 2025 r. o zmianie ustawy – Kodeks pracy (Dz.U. 2025 poz. 807)Bisher nur die Regeln für das Einstellungsverfahren, etwa Entgeltangaben für Bewerber und das Verbot, nach dem bisherigen Entgelt zu fragen. Die Berichterstattung über das Entgeltgefälle und die übrigen Pflichten warten noch auf ein nationales Gesetz.
BulgarienNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
DänemarkNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
DeutschlandNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
FinnlandNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
FrankreichNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
IrlandNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
KroatienNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
LettlandNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
LuxemburgNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
NiederlandeNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
ÖsterreichNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
PortugalNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
RumänienNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
SchwedenNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
SlowenienNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
SpanienNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
TschechienNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
UngarnNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet
ZypernNoch nicht umgesetztNoch kein nationales Gesetz verabschiedet

Wo noch kein nationales Gesetz verabschiedet ist

Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht unmittelbar die Arbeitgeber. Solange kein nationales Gesetz verabschiedet ist, kann ein privater Arbeitgeber in der Regel nicht zu den neuen Pflichten der Richtlinie, etwa der Berichterstattung über das Entgeltgefälle, verpflichtet werden.

Der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit gilt bereits nach Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und nach geltendem nationalem Recht, und die nationalen Gerichte legen das nationale Recht im Lichte der Richtlinie aus.

Die Richtlinie selbst legt die erste Berichtsfrist für Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten auf den 7. Juni 2027 fest. Nationale Gesetze können Einzelheiten ergänzen oder darüber hinausgehen; prüfen Sie daher die Regeln Ihres Landes, sobald sie verabschiedet sind.

Zu den Quellen

Für jedes verabschiedete Gesetz verlinken wir das Amtsblatt, das Rechtsportal oder die Mitteilung einer Behörde; die Teilmaßnahmen Belgiens bestehen aus mehreren regionalen Dekreten und sind stattdessen mit einer rechtlichen Zusammenfassung verlinkt. Jeder Stand wurde mit unabhängigen Umsetzungsübersichten abgeglichen. Diese Seite dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Die Richtlinie erklärt